Kursanmeldung

Ich melde mich verbindlich zum folgenden Kurs an:

Rückbildungsgymnastik mit Kind     Termine ab 09.01.2025

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gesetzlich        privat
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Falls es zu Fehlern beim Senden des Anmeldeformulars kommen sollte, bitte die IK-Nummer weglassen.
Voraussichtl. Entbindungstermin
Geburtsdatum Kind
Der Kurs Rückbildungsgymnastik umfasst 10 Unterrichtsstunden à 60 Minuten (oder 8x75 oder 6x90 Minuten) und beschäftigt sich mit der Kräftigung der Beckenbodenmuskulatur nach Schwangerschaft und Geburt. Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von den gesetzlichen Kassen sowie von der privaten Krankenversicherung/Beihilfe übernommen, solange der Kurs bis spätestens 9 Monate nach Geburt abgeschlossen wird.

Bitte zur ersten Kursstunde mitbringen: sportliche Kleidung, Handtuch & Getränk

Ihre Online-Anmeldung via Portal ist verbindlich.

Kursvereinbarung:
Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich für die gesamte Kursdauer. Eine Abmeldung muss bis zu drei Wochen vor Kursbeginn schriftlich erfolgen, in diesem Fall wird eine Aufwandspauschale von 20,-€ fällig.
Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet und werden der Teilnehmerin nach Kursablauf privat in Rechnung gestellt.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen (bspw. bei Krankheit), auch auf andere Tage und Uhrzeiten, abhängig vom Kursplan. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Der Kurs findet ab 6 Teilnehmerinnen statt.

Kassenversicherte:
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse via Unterschriftenliste abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.

Privatversicherte:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Ein preiswerter Tarif schließt Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

Ich melde mich hiermit zum genannten Kurs verbindlich an und bin mit den Teilnahmebedingungen und Vereinbarungen einverstanden.
Ich habe die AGB und Teilnahmebedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
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