Kursanmeldung

Ich melde mich verbindlich zum folgenden Kurs an:

Stillvorbereitungskurs     Termine ab 09.03.2025

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gesetzlich        privat
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Falls es zu Fehlern beim Senden des Anmeldeformulars kommen sollte, bitte die IK-Nummer weglassen.
Voraussichtl. Entbindungstermin
Geburtsdatum Kind
Der Stillvorbereitungskurs umfasst 1 Unterrichtseinheit à 240 Minuten und kann durch einen Geburtsvorbereitungskurs, Säuglingspflegekurs oder Erste Hilfe Kurs erweitert werden.
Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und direkt abgerechnet via Unterschriftenliste.
Der Partnerbeitrag in Höhe von 25,-€ wird im Anschluss an den Kurs privat in Rechnung gestellt und kann häufig anteilig und gelegentlich komplett bei der Krankenkasse des Partners (oder auch der Frau) erstattet werden.

Zusätzlich weitere Stunden werden von der/den Kursteilnehmerin/Kursteilnehmern selbst getragen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Portalanmeldung ist verbindlich.
Der Platz ist mit dieser Anmeldung fest gebucht, es erfolgt eine Bestätigung via Mail.

Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich für die gesamte Kursdauer. Eine Abmeldung muss bis zu drei Wochen vor Kursbeginn schriftlich erfolgen, hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 10€ in Rechnung gestellt. Für einen begonnenen Kurs kann keine Rückzahlung erfolgen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.

Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet und werden der Teilnehmerin nach Kursablauf privat in Rechnung gestellt.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, z.B. bei Krankheit.

Privatversicherte:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Ein preiswerter Tarif schließt Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

Dieser Vertrag ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift der Hebamme rechtswirksam.

Ich melde mich hiermit zum genannten Kurs verbindlich an und bin mit den Teilnahmebedingungen und Vereinbarungen einverstanden.
Ich habe die AGB und Teilnahmebedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
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